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Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V.

Patentierungsverbot von Pflanzen aus Kreuzung und Selektion wegweisend

Bonn, 15.05.2020. Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) hat am 14.05.2020 klargestellt, dass Pflanzen aus Kreuzung und Selektion nicht patentierbar sind. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) begrüßt das Patentierungsverbot und sieht darin einen zentralen Aspekt, um Züchtungsfortschritt weiterhin zu sichern. „Mit der Entscheidung wird einer langjährigen Forderung des BDP endlich Rechnung getragen und der Sortenschutz als primäres Schutzrecht in der Pflanzenzüchtung gefestigt“, erklärt BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer. Mehr (PDF, 275,76 KB)

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