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Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V.

Saatgutanerkennung

Damit Saatgut als zertifiziertes, also anerkanntes Saatgut gehandelt werden kann, muss es von hoher Qualität sein. Die hohen Qualitätsstandards sind im Saatgutverkehrsgesetz und in den verschiedenen Saat- bzw. Pflanzgutverordnungen geregelt.
Die Qualität wird bei allen Kulturen, außer bei Gemüse, bereits durch die Besichtigung des Feldbestandes der Vermehrungsfläche (Feldbesichtigung) sichergestellt. Die Vermehrungsfläche muss ordnungsgemäß bearbeitet und behandelt sein. Zudem müssen hohe Standards bei Fremdbesatz und Gesundheitszustand erfüllt werden. Im Rahmen der Saatgutanerkennung wird dann nochmals jede Saatgutpartie auf Keimfähigkeit, Fremdbesatz und Reinheit untersucht (Beschaffenheitsprüfung).
Nur wenn das untersuchte Saatgut diese hohen Standards erfüllt, wird die Saatgutanerkennung ausgesprochen und das Saatgut zertifiziert. Erst dann kann es als so genanntes Z-Saatgut in den Handel gebracht werden.

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