Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Erntegut-Entscheidung vom 28.11.2023 (Az.: X ZR 70/22) bestätigt, dass Händler von Erntegut geschützter Sorten sicherstellen müssen, dass dieses unter Einhaltung der sortenschutzrechtlichen Bestimmungen erzeugt wurde. Ergreifen sie keine geeigneten Maßnahmen, um eine legale Erzeugung sicherzustellen, verletzen sie mit dem Handel des widerrechtlich erzeugten Materials selbst die Sortenschutzrechte.Eine aus geschützten Sorten erwachsene Ernte ist dann rechtmäßig, wenn der Sortenschutzinhaber der Erzeugung zugestimmt hat, d. h. in der Regel, wenn er die ihm zustehende Lizenzgebühr erhalten hat. Wird Z-Saatgut eingesetzt, wird die Ernte rechtmäßig erzeugt. Dasselbe gilt, wenn Nachbausaatgut unter Einhaltung der Nachbaubestimmungen eingesetzt wird, insoweit also insbesondere die Nachbaugebühr bis zum 30.06. eines jeden Jahres bezahlt wurde.Im Juli 2024 hat die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) ihr neues System vorgestellt, über das Landwirtinnen und Landwirte eine Erntegut-Bescheinigung zur Vorlage bei ihren Abnehmern generieren können. Mit diesem für Handel und Landwirtschaft kostenfreien Service kann die rechtmäßig erzeugte Ernte dokumentiert werden. Entweder können diese Angaben durch das Hochladen entsprechender Dokumente direkt belegt werden. Auf der Grundlage der bereitgestellten Daten erhält der Landwirt eine Erntegut-Bescheinigung durch die STV. Bei korrekter Angabe ist der Vorgang für den Landwirt bzw. die Landwirtin erledigt. Alternativ gibt es die Möglichkeit, keine die eigenen Angaben stützenden Dokumente hochzuladen und die Erntegut-Bescheinigung zu erhalten. Voraussetzung für diese Variante ist die Zustimmung des Landwirts/der Landwirtin, im Falle einer späteren Stichprobenprüfung entsprechende Belege einzureichen.Die Erntegut-Bescheinigung hat für die Erfasser/Händler den Vorteil, dass die STV etwaige Ansprüche in Bezug auf das Erntegut nicht verfolgen wird und die Erfasser/Händler keine eigenen Untersuchungen in Bezug auf die rechtmäßige Erzeugung der Ware anstellen müssen. Landwirte haben den Vorteil, eine einheitliche Bescheinigung zu verschiedenen Fruchtarten und zur Vorlage bei verschiedenen Erfassern/Händlern zentral und unbürokratisch bei der STV beantragen zu können.Häufig gestellte Fragen zur Erntegut-Bescheinigung (PDF, 214,74 KB)Dr. Klaus von Gierke und Dr. Ettje Trauernicht zum Erntegut-Urteil des Bundesgerichtshofs und zur Verantwortung auch des Händlers von Erntegut (PDF, 348,14 KB)