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Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V.

Gerechtes Gebührensystem für den Züchtungsfortschritt

Das Ziel von Landwirten und Züchtern ist es gleichermaßen, Züchtungsfortschritt bei Getreide und Kartoffeln zu sichern. Für viele Landwirte ist der Einsatz von Z-Saat und Z-Pflanzgut eine Garantie für Ertrag, Qualität und verbesserte Resistenzeigenschaften.  Aber auch alle nachbauenden Landwirte, die die Ernte einer geschützten Sorte als Saat- oder Pflanzgut im eigenen Betrieb wieder verwenden, müssen solidarisch ihren Beitrag zum Züchtungsfortschritt leisten.
Der Weg für eine erfolgreiche Landwirtschaft und eine leistungsstarke Pflanzenzüchtung führt über Z-Saatgut und über ein flächendeckendes System zur Erhebung der Nachbaugebühren.
Nachbaugebühren sichern Landwirten Fortschritt im Ackerbau und Züchtern die Möglichkeit, Zukunftsinvestitionen zu tätigen. Nachbaugebühren stehen den meist mittelständischen Kartoffel- und Getreidezüchtern zu, deren Sorten nachgebaut wurden und fließen nahezu eins zu eins an diese zurück. Nachbaugebühren sind auf der Grundlage der 1994 erlassenen EU-Sortenschutzverordnung und dem deutschen Sortenschutzrecht vorgeschrieben. Die Nachbaugebühr beträgt 50 Prozent der Lizenzgebühr. Zur Erhebung, Erfassung und Verrechnung des Nachbaus ist die Saatgut Treuhandverwaltungs-GmbH (STV) von den Züchtern beauftragt.
Alle geschützten Sorten sind aus dem Blatt für Sortenwesen - Amtsblatt des Bundessortenamts - und dem Amtsblatt des Gemeinschaftlichen Sortenamts ersichtlich. In der Vertragssortenliste sind die Z-Lizenz- und Nachbaugebühren ersichtlich.
Vertragssortenliste 2022/2023 (PDF, 5,57 MB)
Vertragssortenliste 2021/2022 (PDF, 4,34 MB)
Vertragssortenliste 2020/2021 (PDF, 4,34 MB)
Vertragssortenliste 2019/2020 (PDF, 3,66 MB)

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