Gerechtes Gebührensystem für den Züchtungsfortschritt
Das Ziel von Landwirten und Züchtern ist es gleichermaßen, Züchtungsfortschritt bei Getreide und Kartoffeln zu sichern. Für viele Landwirte ist der Einsatz von Z-Saat und Z-Pflanzgut eine Garantie für Ertrag, Qualität und verbesserte Resistenzeigenschaften. Aber auch alle nachbauenden Landwirte, die die Ernte einer geschützten Sorte als Saat- oder Pflanzgut im eigenen Betrieb wieder verwenden, müssen solidarisch ihren Beitrag zum Züchtungsfortschritt leisten.Der Weg für eine erfolgreiche Landwirtschaft und eine leistungsstarke Pflanzenzüchtung führt über Z-Saatgut und über ein flächendeckendes System zur Erhebung der Nachbaugebühren.Nachbaugebühren sichern Landwirten Fortschritt im Ackerbau und Züchtern die Möglichkeit, Zukunftsinvestitionen zu tätigen. Nachbaugebühren stehen den meist mittelständischen Kartoffel- und Getreidezüchtern zu, deren Sorten nachgebaut wurden und fließen nahezu eins zu eins an diese zurück. Nachbaugebühren sind auf der Grundlage der 1994 erlassenen EU-Sortenschutzverordnung und dem deutschen Sortenschutzrecht vorgeschrieben. Die Nachbaugebühr beträgt 50 Prozent der Lizenzgebühr. Zur Erhebung, Erfassung und Verrechnung des Nachbaus ist die Saatgut Treuhandverwaltungs-GmbH (STV) von den Züchtern beauftragt.