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Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V.

Europäisches Saatgutrecht: Die bewährten Grundsätze sind zu erhalten

Fairer Saatgutmarkt und hohe Saatgutqualität müssen bei einer Reform Priorität bleiben

Bonn, 6.7.2023. Die Europäische Kommission hat gestern den Reformvorschlag für das europäische Saatgutrecht vorgelegt. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) mahnt eine Modernisierung des Rechtsrahmens mit Augenmaß an. „Wir begrüßen, dass die Vorzüge der bestehenden Rechtsvorschriften für die Produktion und Vermarktung von Pflanzenvermehrungsmaterial (PRM – Plant Reproductive Material) anerkannt werden und im Grundsatz in Form der Sortenzulassung und -anerkennung erhalten bleiben sollen“, erklärt BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer.
Das geltende europäische Saatgutrecht bildet seit Jahrzehnten den Rahmen für die Versorgung der Landwirtschaft mit Saatgut verbesserter Sorten. Die Prüfung und Beschreibung neuer Sorten im Rahmen der Sortenzulassung durch das Bundessortenamt sichert die Wahlfreiheit und den Züchtungsfortschritt für landwirtschaftliche Betriebe. Die Saatgutanerkennung gewährleistet Gesundheit und Qualität des Saatguts, bevor es auf den Acker gelangt.
Speziell die Wertprüfung neuer Sorten durch die nationalen Behörden sowie die klare Abgrenzung des nicht professionellen vom professionellen Bereich des Saatgutmarkts tragen zur effizienten Entwicklung angepasster Pflanzensorten und zu der Chancengleichheit im Wettbewerb bei. „Der BDP weist darauf hin, dass durch die Schaffung weiterer Ausnahmen und die Reduktion der Standards für bestimmte Produkte die Gefahr besteht, dass die Versorgung der Landwirtschaft mit qualitativ hochwertigem Saatgut sowie die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gefährdet ist”, merkt Schäfer an.
Zum Hintergrund:
Die EU-Kommission schließt mit Ihrem heutigen Entwurf einen langjährigen Überarbeitungsprozess ab. Vor zehn Jahren begannen die ersten Anstrengungen zur Erneuerung des europäischen Saatgutrechts. Mitte 2013 sollte die Initiative „Better Regulation“ für eine Vereinheitlichung der europäischen Regelungen sorgen. Seinerzeit wurde der Vorschlag vom Europäischen Parlament abgelehnt. Im Jahr 2019 wurde die Revision angestoßen, dieses Mal vor dem Hintergrund des europäischen Green Deal und seines Kernstücks, der Farm-to-Fork-Strategie, sowie der Biodiversitätsstrategie.
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP):
Der BDP bündelt die Interessen seiner Mitglieder aus den Züchtungsbereichen Landwirtschaft, Gemüse, Zierpflanzen und Reben sowie dem Saatenhandel. Rund 130 Unternehmen sind auf dem Gebiet der Züchtung und dem Vertrieb landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Kulturarten tätig. Davon betreiben 58 eigene Zuchtprogramme. Die einzelnen Firmen arbeiten in der Regel an mehreren Fruchtarten. Der BDP setzt sich auf nationaler und europäischer Ebene für eine optimale Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Züchtung und die Saatgutwirtschaft sowie für die Organisation der Pflanzenforschung, für die Förderung neuer Technologien und die Weiterentwicklung des Sorten- und Saatgutwesens ein.
Kontakt:
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP)
Ulrike Amoruso-Eickhorn
Leiterin Kommunikation und Strategie
Kaufmannstraße 71-73
53115 Bonn
Tel.: 0228 98581-17, Fax: -19
E-Mail: ulrike.amoruso@bdp-online.de
www.bdp-online.de
www.diepflanzenzuechter.de
Facebook: www.facebook.com/diepflanzenzuechter.de
Twitter: www.twitter.com/DialogBDP
Instagram: https://www.instagram.com/diepflanzenzuechter

EU-Kommission setzt Zeichen für neue Züchtungsmethoden

Gesetzesentwurf strebt die Nutzung der Potenziale von Genomeditierungsverfahren an und gewährleistet Wahlfreiheit für Landwirtschaft und Warenkette

Bonn, 5.7.2023 Die Europäische Kommission hat heute einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, nach dem ein neuer Rechtsrahmen für Pflanzen geschaffen werden soll, die auch natürlicherweise oder durch herkömmliche Züchtungsverfahren erzeugt werden könnten. „Die EU-Kommission trägt der wissenschaftlichen Einschätzung Rechnung, dass Pflanzen aus neuen Züchtungsmethoden, die sich von herkömmlich gezüchteten nicht unterscheiden, nicht als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) reguliert werden sollen“, begrüßt Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP), den Gesetzesentwurf. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Juli 2018 gelten alle Pflanzen aus neuen Züchtungsmethoden als GVO und fallen vollumfänglich unter die Gentechnikregulierung – auch wenn sie sich nicht von herkömmlich gezüchteten unterscheiden. Dies wurde aus wissenschaftlicher Sicht vielfach kritisiert, was zu der aktuellen Gesetzesinitiative geführt hat.
Bereits seit Jahren weist der BDP darauf hin, dass das Gentechnikrecht ungeeignet für die Regulierung von Pflanzen aus gezielter Mutagenese und Cisgenese ist. Wenn durch neue Züchtungsmethoden erzeugte Mutationen nicht von solchen, die natürlicherweise auftreten oder durch konventionelle Züchtung herbeigeführt wurden, zu unterscheiden sind, sind die Regelungen des Gentechnikrechts für entsprechenden Pflanzen fachlich nicht gerechtfertigt und praktisch nicht umsetzbar.
Nach dem durch die Kommission vorgelegten Gesetzesvorschlag sollen nun Pflanzen aus gezielter Mutagenese und Cisgenese einen offiziellen Verifizierungsprozess durchlaufen, in dem festgestellt wird, ob die in ihnen erzeugten Veränderungen vergleichbar mit denen aus konventioneller Züchtung sind. Wenn die Behörde diesen Sachverhalt bestätigt, ist zukünftig für solche Pflanzen kein aufwändiges GVO-Zulassungsverfahren mehr erforderlich. Um eine Wahlfreiheit entlang der Warenkette bis zur Verbraucherin und zum Verbraucher zu gewährleisten, soll laut Kommissionsvorschlag die Information über den Einsatz neuer Züchtungsmethoden in einem öffentlichen Register zugänglich gemacht und entsprechendes Saatgut gekennzeichnet werden.
„Der BDP erkennt an, dass ein öffentliches Interesse an Transparenz und an der Trennung bestimmter Produktionsweisen besteht. Er unterstützt, dass im Rahmen der Sortenanmeldung über die Verwendung neuer Züchtungsmethoden informiert wird und diese Information in der beschreibenden Sortenliste öffentlich zugänglich ist“, so Dr. Schäfer.
Der BDP betont, dass nicht allein der Rechtsrahmen für die Regulierung von Pflanzen aus neuen Züchtungsmethoden entscheidend für deren Nutzung sein wird. Patente könnten den Zugang zu neuen Technologien und biologischem Material, welches für die Züchtungsarbeit unverzichtbar ist, einschränken und dadurch den Züchtungsfortschritt massiv gefährden. „Die Schutzsysteme für das geistige Eigentum in der Pflanzenzüchtung müssen in den Blick genommen und eine schnelle, rechtsverbindliche Lösung geschaffen werden, nach der biologisches Material, das auch in der Natur vorkommen oder entstehen könnte, nicht patentiert werden kann“, meint Dr. Schäfer. Lizenzplattformen, wie z. B. die von Züchtungsunternehmen initiierte ACLP (Agricultural Crop Licensing Platform) oder die International Licensing Platform Vegetable, können zwischenzeitlich ein sinnvolles Instrument sein, um den Zugang zu innovativem Zuchtmaterial zu unterstützen.
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP):
Der BDP bündelt die Interessen seiner Mitglieder aus den Züchtungsbereichen Landwirtschaft, Gemüse, Zierpflanzen und Reben sowie dem Saatenhandel. Rund 130 Unternehmen sind auf dem Gebiet der Züchtung und dem Vertrieb landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Kulturarten tätig. Davon betreiben 58 eigene Zuchtprogramme. Die einzelnen Firmen arbeiten in der Regel an mehreren Fruchtarten. Der BDP setzt sich auf nationaler und europäischer Ebene für eine optimale Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Züchtung und die Saatgutwirtschaft sowie für die Organisation der Pflanzenforschung, für die Förderung neuer Technologien und die Weiterentwicklung des Sorten- und Saatgutwesens ein.
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