zum Inhalt springen

zur Navigation springen

Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V.

Sortenprüfung und -zulassung

Die Erteilung des Sortenschutzes erfolgt in Deutschland nach Maßgabe des Sortenschutzgesetzes. Die Zulassung von neu gezüchteten Sorten erfolgt hingegen entsprechend der Vorschriften des Saatgutverkehrsgesetzes. Beides obliegt dem Bundessortenamt. Erst die Sortenzulassung ermöglicht die Vermarktung von Saatgut der betreffenden Sorte.
Zusätzlich werden die zugelassenen Sorten noch von den Bundesländern auf ihre besonderen Eigenschaften weiter geprüft, um dem Landwirt noch genauere Anbauempfehlungen geben zu können (Landessortenversuche).

1. Registerprüfung

Grundlage für die Erteilung des Sortenschutzes und die Eintragung einer neuen Sorte in die beschreibende Sortenliste ist die Registerprüfung. Die Registerprüfung dauert in der Regel zwei Jahre. In Anbau­versuchen wird geprüft, ob die neue Sorte die im Gesetz festgelegten Register­merkmale erfüllt. Das heißt ob sie neu, unterscheidbar, homogen und beständig ist. Nur wenn dies der Fall ist, kann die neue Sorte Sortenschutz erhalten und eingetragen werden.
Der Sortenschutz wird für Deutschland vom Bundessortenamt und für die gesamte EU vom Gemeinschaftlichen Sortenamt in Angers (Frankreich) erteilt. Grundlage für die Erteilung des europäischen Sortenschutzes ist die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz.

2. Wertprüfung

Damit eine neue Sorte vermarktet werden kann, muss sie neben der Registerprüfung zusätzlich die so genannte Wertprüfung erfolgreich durchlaufen, um eine Zulassung zu erhalten. Die Wertprüfung dauert in der Regel zwei bis drei Jahre. Mit ihrer Hilfe wird der landeskulturelle Wert der neuen Sorte ermittelt. Dieser ist gegeben, wenn die Sorte in ihren wesentlichen Anbau- und Verwertungseigenschaften eine Verbesserung gegenüber bereits zugelassenen Sorten erkennen lässt. Für neue Gemüse-, Zierpflanzen- und Rasensorten ist dies nicht erforderlich.

3. Landessortenversuche

Im Anschluss an die Wertprüfung können die neu zugelassenen Sorten von den Dienststellen der Bundesländer in die Landessortenversuche aufgenommen werden. Die Ergebnisse der Landessortenversuche ermöglichen weitere Rückschlüsse auf die Sorteneignung für die jeweilige Region und den damit verbundenen Maßnahmen für den Anbau wie Düngung und Pflanzenschutz. Die Ergebnisse dieser Versuche werden veröffentlicht und dienen den Landwirten als Orientierungshilfe für ihre Sortenwahl und den Anbau.

zum Seitenanfang