BDP begrüßt Einigung im Trilog zu neuen Züchtungsmethoden
Die vorgesehenen Regelungen ermöglichen es, mit NGT erzielte Pflanzen sicher und effizient auf den Markt zu bringen und zügiger in der praktischen Landwirtschaft verfügbar zu machen. Damit leistet die neue NGT-Verordnung einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung globaler Herausforderungen wie Klimawandel, Ressourcenschonung und Ernährungssicherheit.
In den neuen Kennzeichnungsregeln sieht der BDP die Verbindung von technologischer Innovation mit verantwortungsbewusstem Umgang. Vor allem der Eintrag in die Beschreibende Sortenliste und die Kennzeichnung des Saatguts trägt dem Wunsch in der Landwirtschaft nach Transparenz und Wahlmöglichkeiten Rechnung. Positiv bewertet der BDP die Klarstellung, dass das unbeabsichtigte Vorhandensein von NGT1-Pflanzen in Ökoprodukten nicht als Verstoß gilt.
Mit dem Trilog-Ergebnis ist ein wichtiger Schritt erreicht. Wenn Parlament und Rat dem Ergebnis zustimmen, wird ein Rechtsrahmen geschaffen, der praxisrelevante Fortschritte in der Pflanzenzüchtung fördert. Für die erfolgreiche Umsetzung der neuen Regeln kommt es nun auch darauf an, den Umgang mit Patenten so auszugestalten, dass alle Züchtungsunternehmen in Deutschland und Europa die neuen Züchtungsmethoden tatsächlich anwenden können. „Die Politik muss sicherstellen, dass Innovation in der Pflanzenzüchtung nicht durch Patentansprüche behindert wird“, fordert Schäfer.
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP)
Ulrike Amoruso-Eickhorn
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