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Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V.

Patentierbarkeit einschränken

Die Pflanzenzüchtung verfügt heute über ein großes Spektrum an Züchtungswerkzeugen. Sie nutzt u. a. Methoden der Biotechnologie. Pflanzenzüchter und Pflanzenzüchterinnen entwickeln dabei viele neuartige technische Züchtungsverfahren und machen Erfindungen. Solche Erfindungen können zum Beispiel aus der Natur isolierte Gene sein, deren konkrete Funktion identifiziert und beschrieben wird. Erfindungen sind oft nicht sortenspezifisch, sie können also in viele Sorten eingebracht werden. Hier greift der Patentschutz.

Biopatente dürfen den Zugang zu biologischem Material nicht verhindern

Der Patentschutz darf den Sortenschutz nicht unterlaufen. Der BDP plädiert daher dafür, dass biologisches Material, welches auch in der Natur vorkommen oder entstehen könnte, nicht patentiert werden darf. Vor dem Hintergrund zunehmender Patentierungen im Bereich pflanzlicher Eigenschaften und moderner Genomeditierungsverfahren muss dies schnellstmöglich rechtsverbindlich sichergestellt werden. Lizenzplattformen, wie z. B. die von Züchtungsunternehmen initiierte ACLP (Agricultural Crop Licensing Platform) oder die International Licensing Platform Vegetable, können zwischenzeitlich ein sinnvolles Instrument sein, um den Zugang zu innovativem Zuchtmaterial zu unterstützen.
Die Umsetzung der europäischen Biopatentrichtlinie in das deutsche Patentrecht und die Klarstellung der EU-Kommission zur Nicht-Patentierbarkeit von im Wesentlichen biologischen Verfahren sowie den daraus resultierenden Produkten sind weitere wichtige Regelungen für einen ausgewogenen Schutz des geistigen Eigentums in der Pflanzenzüchtung. Durch eine stringente Umsetzung der Klarstellung der EU-Kommission muss dafür Sorge getragen werden, dass sich der Patentschutz nicht auf biologisches Material erstreckt, welches weder technisch isoliert noch technisch hergestellt wurde. Zudem müssen die Patentämter die Patentanmeldungen gründlich prüfen, damit nicht zu weitgehende Patente erteilt werden.
Die GFPi-Service GmbH bietet als Servicegesellschaft Dienstleistungen für Technologie- und Wissenstransfer in der Pflanzenbiotechnologie an.

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