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Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V.

Pressemeldung der Verbände zum 2. Jahrestag des EuGH-Urteils zu den neuen Züchtungstechniken (NZT): "Mehr Innovation wagen"

Europa will Nachhaltigkeitsweltmeister werden - ohne Innovationen geht es nicht! Anpassung der Rechtsgrundlage für Anwendung neuer Züchtungstechniken dringend geboten
Berlin, 22.07.2020. Mit dem European Green Deal und der Farm-to-Fork-Strategie hat die EU-Kommission ihre Vision von einer nachhaltigeren Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion formuliert. Dem wirkt das am 25. Juli 2018 gefasste Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den neuen Züchtungstechniken (NZT) nach wie vor entgegen. Demnach sind alle Pflanzen, die mithilfe der NZT erzeugt werden, als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) nach EU-Gentechnikrecht zu behandeln. Auch zwei Jahre nach dem Urteil führt diese wissenschaftlich nicht begründete Einstufung der NZT weiterhin zu praktischen Problemen für Wissenschaft und Wirtschaft in Deutschland und in Europa. Mehr (PDF, 1,83 MB)

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