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Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V.

Oberlandesgericht München bestätigt Entscheidungsrecht der Züchter über die in den Markt zu bringende Qualität von Saatgut

Bonn, 6. Dezember 2017. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit seinem am 11. Mai 2017 verkündeten Urteil die Entscheidungsbefugnis der Züchter hinsichtlich der Frage, ob die Zulassung von Z2-Saatgut beantragt wird, bestätigt. Die gegen die Entscheidung des OLG München zunächst beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde, die die Durchführung einer Revision ermöglichen sollte, wurde schließlich von der Klägerin zurückgenommen, sodass das Urteil des OLG München nunmehr rechtskräftig ist. Mehr (PDF, 87,19 KB)

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