BDP kritisiert neue Vorschläge für das Saatgutrecht
Weitere Ausweitung der Ausnahmen konterkarieren bewährtes System
Die Änderungsanträge des Agrarausschusses beziehen sich auf den am 5.7.2023 von der EU-Kommission vorgelegten Verordnungsentwurf zur Regelung der Produktion und Vermarktung von pflanzlichem Vermehrungsmaterial. Dieser sieht vor, dass das bewährte Prüfsystem des Saatgutrechts erhalten bleiben soll. Damit seien Chancengleichheit und fairer Wettbewerb sichergestellt, so der BDP. Seine Bedenken, dass dieses System durch die vorgesehenen Ausnahmeregelungen gefährdet wird, hat der BDP bereits 2023 in den Konsultationsprozess der Europäischen Kommission eingebracht.
„Das geltende Saatgutrecht stellt bereits sicher, dass neu zugelassene Sorten den Zielen einer nachhaltigen Landwirtschaft zuträglich sind“, betont Schäfer. Daher begrüßt der BDP die Bestätigung seiner Forderung, dass das Ergebnis des Ausschusses keine verpflichtende Prüfung des Werts für den nachhaltigen Anbau und die nachhaltige Nutzung (VSCU) bei Gemüsesorten vorsieht. Die Eigenschaften einer Sorte, die gemäß dem vorliegenden Verordnungsvorschlag für die VSCU bei landwirtschaftlichen Kulturarten herangezogen würden, müssten messbar, reproduzierbar und basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen sein, um die Durchführbarkeit der Wertprüfung weiterhin zu gewährleisten. Nicht zuletzt führe die Vielzahl an delegierten und Durchführungsrechtsakten zu Unsicherheit sowie Intransparenz des vorgelegten Entwurfs.
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP)
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