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Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V.

BDP kritisiert neue Vorschläge für das Saatgutrecht

Weitere Ausweitung der Ausnahmen konterkarieren bewährtes System

Bonn, 11.4.2024. Am 19.3.2024 hat der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments (COMAGRI) über Änderungsanträge für den Verordnungsentwurf für ein neues EU-Saatgutrecht abgestimmt. Der BDP betrachtet den vorgelegten Bericht mit großer Sorge. „Die vorgeschlagenen Änderungen enthalten erweiterte Ausnahmen für die Zulassung und das Inverkehrbringen von Sorten und Saatgut, die die bewährten Grundprinzipien des Saatgutrechts massiv unterlaufen. Die schwerwiegenden Konsequenzen für die Versorgungssicherheit mit hochwertigem und gesundem Saat- und Pflanzgut für die Landwirtschaft sind nicht zu verantworten. Der BDP fordert die EU-Parlamentarier und -parlamentarierinnen daher eindringlich auf, die Änderungen von COMAGRI im Plenum abzulehnen und den Verordnungsentwurf an das Fachgremium zurückzuweisen“, nimmt BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer Stellung.
Bewährte Grundsätze erhalten
Die Änderungsanträge des Agrarausschusses beziehen sich auf den am 5.7.2023 von der EU-Kommission vorgelegten Verordnungsentwurf zur Regelung der Produktion und Vermarktung von pflanzlichem Vermehrungsmaterial. Dieser sieht vor, dass das bewährte Prüfsystem des Saatgutrechts erhalten bleiben soll. Damit seien Chancengleichheit und fairer Wettbewerb sichergestellt, so der BDP. Seine Bedenken, dass dieses System durch die vorgesehenen Ausnahmeregelungen gefährdet wird, hat der BDP bereits 2023 in den Konsultationsprozess der Europäischen Kommission eingebracht.
Nachhaltigkeit angemessen berücksichtigen
„Das geltende Saatgutrecht stellt bereits sicher, dass neu zugelassene Sorten den Zielen einer nachhaltigen Landwirtschaft zuträglich sind“, betont Schäfer. Daher begrüßt der BDP die Bestätigung seiner Forderung, dass das Ergebnis des Ausschusses keine verpflichtende Prüfung des Werts für den nachhaltigen Anbau und die nachhaltige Nutzung (VSCU) bei Gemüsesorten vorsieht. Die Eigenschaften einer Sorte, die gemäß dem vorliegenden Verordnungsvorschlag für die VSCU bei landwirtschaftlichen Kulturarten herangezogen würden, müssten messbar, reproduzierbar und basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen sein, um die Durchführbarkeit der Wertprüfung weiterhin zu gewährleisten. Nicht zuletzt führe die Vielzahl an delegierten und Durchführungsrechtsakten zu Unsicherheit sowie Intransparenz des vorgelegten Entwurfs.
Kontakt:
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP)
Elisa Lausus
Referentin Kommunikation
Kaufmannstraße 71-73, 53115 Bonn
Tel.: 0228 98581-286, Fax: -19
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