Die folgenden Gesetze gehören zum Öffentlichen Recht. Im Interesse des Saatgutverbrauchers sichern diese Gesetze den Züchtungsfortschritt und ein hohes Qualitätsniveau bei Saat- und Pflanzgut.1. Saatgutverkehrsgesetz (SaatG): legt die Bedingungen für den Saatguthandel in Deutschland fest. Zu diesen Bedingungen zählen die Sortenzulassung und - je nach Art und Verwendungszweck des Saatguts - auch die staatliche Saatgutanerkennung. Link2. Saatgutverordnung (SaatgutVO): legt die Qualitätsanforderungen für Saatgut von landwirtschaftlichen Arten und von Gemüsearten fest.3. Pflanzkartoffelverordnung (PflKartV): legt die Qualitätsanforderungen für Saatgut von Kartoffelpflanzgut fest.4. Verordnung über das Inverkehrbringen von Anbaumaterial von Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenarten (AGOZV): legt die Qualitätsanforderungen für Anbaumaterial der genannten Arten fest.5. Rebenpflanzgutverordnung (RebPflV): legt die Qualitätsanforderungen für Rebenpflanzgut fest.