Neuheit
Laut Sortenschutzgesetz gilt eine Sorte als neu, wenn Pflanzen oder Pflanzenteile der Sorte mit Zustimmung des Berechtigten oder seines Rechtsvorgängers vor dem Antragstag nicht oder nur innerhalb bestimmter, gesetzlich definierter Zeiträume zu gewerblichen Zwecken an andere abgegeben worden sind.