zum Inhalt springen

zur Navigation springen

Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V.

Sortenschutz

Für die Entwicklung neuer Sorten mit immer verbesserten Eigenschaften setzen die Pflanzenzüchter aufwendige Züchtungsmethoden ein und geben dafür viel Geld aus: Die deutschen Pflanzen­züchtungs­unternehmen investieren 16,3 Prozent ihres Umsatzes für Forschung und Entwicklung. Über neue Sorten profitieren Landwirte vom Züchtungsfortschritt.
Um die Aufwendungen für den Züchtungsfortschritt zu refinanzieren, ist der Schutz des geistigen Eigentums, wie in anderen Wirtschaftszweigen, Grundvoraussetzung. Das Schutzrecht in der Pflanzenzüchtung in Deutschland ist der Sortenschutz. Er schützt die einmalige genetische Kombination einer neuen Sorte und die sich daraus ergebenden Eigenschaften.

Vorteile für Landwirte und Züchter

Der Sortenschutz sichert das geistige Eigentum des Züchters an der von ihm in langjähriger Arbeit gezüchteten Sorte. Um diese Leistung angemessen vermarkten zu können, beantragen die Züchter für die neu entwickelten Sorten deutschen oder europäischen Sortenschutz. Die neue Sorte muss dabei klar definierte Voraussetzungen erfüllen - sie muss neu, unterscheidbar, homogen und beständig sein und durch eine Sortenbezeichnung bezeichnet sein. Das Schutzrecht wird in der Regel für 25 Jahre erteilt und bezieht sich auf die Erzeugung, die Aufbereitung, das Inverkehrbringen sowie die Ein- und Ausfuhr von Vermehrungsmaterial der geschützten Sorte.
Kernstück im Sortenschutzrecht ist der so genannte Züchtungsvorbehalt. Danach ist es jedem Züchter gestattet, die geschützten Sorten seiner Wettbewerber auch ohne deren Zustimmung für die Züchtung neuer Sorten zu nutzen und die daraus entstehenden neuen Sorten zu vermarkten. Damit können die Züchter immer wieder auf neuestes genetisches Material zugreifen und dieses züchterisch verbessern. Der große Züchtungsfortschritt in Deutschland ist das Ergebnis dieses Schutzsystems. Dadurch können Züchter den Landwirten jedes Jahr eine Vielfalt neuer, leistungsfähiger Sorten zur Verfügung stellen. 

Züchtungsleistung muss entlohnt werden

Landwirte profitieren von dem Züchtungsfortschritt. Es liegt daher im Interesse der Landwirte, diesen Züchtungsfortschritt mit zu finanzieren. Landwirte tun dies, indem sie Zertifiziertes Saatgut (auch Z-Saatgut genannt) kaufen. Über eine im Saatgutpreis enthaltene Lizenzgebühr wird die Leistung der Züchter entlohnt und der hohe Aufwand der Züchter für den Züchtungsfortschritt refinanziert.
Landwirte, die einen Teil ihrer Ernte wieder aussäen und damit die für den Züchter geschützte Genetik einer Sorte in der kommenden Saison erneut nutzen, entlohnen die Leistungen des Züchters über die Nachbaugebühr.

zum Seitenanfang