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Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V.
Die folgenden Gesetze aus dem Privatrecht schützen die geistige Leistung des Züchters gegen Nachahmung. Sie sind die Grundlage für Innovation in der Pflanzenzüchtung:
1. Sortenschutzgesetz (SortG): ermöglicht den Schutz einer neuen Pflanzensorte in Deutschland. Das SortG legt die Voraussetzungen und den Umfang des Sortenschutzes fest. Auch der Nachbau, der nur unter besonderen Bedingungen zulässig ist, wird im SortG geregelt.
2. Gemeinschaftliche Sortenschutzverordnung 2100/94 (GemSortVO): ermöglicht den Schutz einer neuen Pflanzensorte in allen Mitgliedstaaten durch einen einzigen Antrag (EU-Sortenschutz). Die GemSortVO legt die Voraussetzungen und den Umfang des EU-Sortenschutzes fest. Auch der Nachbau, der nur unter besonderen Bedingungen zulässig ist, wird in der GemSortVO für Sorten mit EU-Sortenschutz geregelt. Link
3. Gemeinschaftliche Nachbauverordnung 1768/95 (GemNachbauVO) regelt die Einzelheiten des Nachbaus von Sorten mit EU-Sortenschutz.

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