zum Inhalt springen

zur Navigation springen

Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V.

Geistiges Eigentum in der Pflanzenzüchtung: Patentierungsverbot auf Pflanzen aus Kreuzung und Selektion aufrechterhalten

Bonn, 26.04.2019. Zum Welttag des geistigen Eigentums am 26. April betont der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP), dass geistige Eigentumsrechte für die Pflanzenzüchtung in Deutschland von zentraler Bedeutung sind. „In der Pflanzenzüchtung gibt es den Sortenschutz als primäres Schutzrecht, das durch den Patentschutz für technische Erfindungen ergänzt wird. Patente dürfen nicht auf Produkte aus im Wesentlichen biologische Verfahren erteilt werden“, warnt BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer. Mehr (PDF, 103,32 KB)

zum Seitenanfang