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Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu neuen Züchtungsmethoden ist Rückschritt für Landwirtschaft und Gesellschaft - Fragen des Imports ungeklärt

Bonn, 25.07.2018. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute sein Urteil zur Bewertung von Pflanzen, die mit Hilfe neuer Mutageneseverfahren wie dem Genome Editing entwickelt wurden, veröffentlicht. Unabhängig von der Art der Veränderung stuft das Gericht Pflanzen aus Mutagenese pauschal als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ein. Danach folgt der EuGH einer rein prozessbezogenen Betrachtung und lässt das entstandene Produkt außer Acht. Weiter (PDF, 104,89 KB)

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