BDP fordert Änderung des Europäischen Patentübereinkommens
Bonn, 7.12.2018. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) kritisiert den Beschluss der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) vom 05. Dezember 2018, nach der Pflanzen aus im Wesentlichen biologischen Verfahren nun doch patentierbar sind. Diese Entscheidung hebt in ihrer Konsequenz das Patentierungsverbot von Pflanzen aus Kreuzung und Selektion auf, welches erst Mitte 2017 vom Verwaltungsrat des EPA eingeführt worden war. »Mit dieser Entscheidung wird ein jahrelanger Prozess zur sinnvollen Abgrenzung des Sortenschutzes zum Patentschutz konterkariert«, erklärt Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des BDP. Mehr (PDF, 105,13 KB)