Ende der Patentierung von Pflanzen aus im Wesentlichen biologischen Züchtungsverfahren zum Greifen nah
Bonn, 27. Juni 2017. Am 28. und 29. Juni 2017 könnte der Verwaltungsrat des Europäischen Patentamtes (EPA) die im November 2016 veröffentlichte Klarstellung der EU-Kommission zur Nicht-Patentierbarkeit von Produkten aus im Wesentlichen biologischen Verfahren in die Verwaltungspraxis des EPA umsetzen. Angedacht ist eine entsprechende Änderung der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), die dem deutschen § 2 a Patentgesetz (PatG) entspricht. Mehr (PDF, 99,23 KB)