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Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V.

Strenge Genehmigungsverfahren

Überall auf der Welt benötigen gen­technisch veränderte (gv) Pflanzen eine Zulassung. In Europa ist das von den Mitgliedstaaten und einer großen Mehrheit des Europäischen Parlaments beschlossene Rechtssystem besonders streng.
Gv-Pflanzen, aber auch die daraus hergestellten Lebens- und Futtermittel dürfen nur dann auf den Markt gebracht werden, wenn sie ein mehr­stufiges Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Eine Genehmigung wird nur dann erteilt, wenn das gv-Produkt nachweislich genau so sicher ist wie ein konventionelles Vergleichsprodukt. Um die dafür erforderliche Sicherheitsbewertung durchführen zu können, muss der Antragsteller umfangreiche Tests und Untersuchungen durchführen und die dabei gewonnenen Daten zur Prüfung vorlegen. Details zum Genehmigungsverfahren hier.
Neben der Sicherheit gilt der Grundsatz der Wahlfrei­heit: Verbraucher, aber auch Landwirte und Lebens­mittelhersteller haben das Recht, zwischen Produkten mit und ohne Gentechnik wählen zu können. Um diese Wahlfreiheit zu gewährleisten, ist eine weitgehende Kennzeichnungspflicht vorgeschrieben. Sie gilt für alle Produkte, die direkt aus gv-Pflanzen hergestellt sind. Außerdem müssen beim Anbau von gv-Pflanzen besondere Regeln eingehalten werden, ebenso bei Lagerung, Transport und Verarbeitung der Ernteprodukte. Damit sollen unbeabsichtigte Vermischungen vermieden werden.
Eine Genehmigung nach den europäischen Rechtsvor­schriften zur Gentechnik gilt, auf 10 Jahre begrenzt, in allen EU-Ländern. Zu­ständig für die Sicherheitsbewertung ist die Europäische Behörde für Lebensmittel­sicherheit (EFSA), die von einem Gremium aus unab­hängigen Experten und den zuständigen nationalen Behörden unterstützt wird.

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