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Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V.

Präzisionszüchtung

Neue Züchtungsmethoden in der Pflanzenzüchtung

Unsere heutige Welt mit einer rasant steigenden Weltbevölkerung, knapper werdenden Ressourcen und sich verändernden klimatischen Bedingungen macht eine zukunftsorientierte Pflanzenzüchtung, die ihre Züchtungsmethoden kontinuierlich weiter entwickelt, wichtiger denn je. Heute stehen dem Züchter über die Kenntnis der pflanzlichen Genetik neue Methoden zur Verfügung, die es ihm ermöglichen, Züchtung immer genauer, zielgerichteter und damit effizienter zu machen. Deswegen werden die sogenannten neuen Züchtungsmethoden mitunter auch als Präzisionszüchtung bezeichnet.
Der Begriff »neue Züchtungsmethoden« beschreibt verschiedene Techniken, die in den letzten Jahren entwickelt wurden und nun allmählich in der Pflanzenzüchtung zum Einsatz kommen. Sie ergänzen die vorhandenen Methoden und eröffnen zusätzliche Möglichkeiten, um Pflanzen züchterisch zu bearbeiten. Durch ihre Präzision ermöglichen sie, zeitraubende Abläufe des klassischen Züchtungsprozesses zu umgehen oder zu beschleunigen. Sie ergänzen somit den Werkzeugkasten des Pflanzenzüchters.
Einige dieser neuen Verfahren lösen an einer ganz bestimmten Stelle eines vorher bekannten Gens punktuelle Mutationen aus (z. B. Oligonukleotid gerichtete Mutagenese (ODM), Zink-Finger 1/2), andere können zielgenau einzelne Gensequenzen und damit die Ausprägung bestimmter Eigenschaften blockieren (z.B. RNA induzierte Methylierung . Darüber hinaus werden auch Verfahren weiter entwickelt, die einen Gentransfer ermöglichen (z.B. Cisgenetik, Zink-Finger 3).
Alle diese Verfahren bedienen sich molekulargenetischer Werkzeuge, aber sind sie deshalb Gentechnik? Mit der Beantwortung dieser Frage haben sich diverse wissenschaftliche Gremien seit Jahren beschäftigt. Eine Mehrzahl wissenschaftlicher Institutionen ist sich im Ergebnis einig: Die meisten dieser neuen Züchtungsmethoden können zu Pflanzen führen, die sich nicht von konventionell gezüchteten Pflanzen unterscheiden. Ein gentechnikrechtlicher Regelungsbedarf für solche Pflanzen wurde daher für nicht notwendig erachtet. Entgegen dieser wissenschaftlichen Empfehlungen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 25.07.2018 entschieden, dass alle Mutageneseverfahren die Definition eines gentechnisch veränderten Organismus gemäß EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/18 erfüllen. Während die Verfahren der klassischen Mutagenese weiterhin vom Regelungsumfang der Richtlinie ausgenommen sind, müssen Pflanzen, die mit Hilfe von neueren Mutageneseverfahren (Genome Editing) gezüchtet wurden, wie GVOs genehmigt und gekennzeichnet werden. Das Potenzial neuer Züchtungsmethoden wird sich damit vor allem im deutschen und europäischen Raum nicht entfalten können - mit nachteiligen Konsequenzen für Landwirtschaft und Gesellschaft. Die Bewertung des Urteils aus Sicht des BDP finden Sie hier. (PDF, 105,2 KB)..«
Weitere Informationen zum Thema:
Stellungnahme zur Veröffentlichung einer Studie bzgl. der Nachweisbarkeit genomeditierter Pflanzen (PDF, 219,64 KB)
Verbändestellungnahme zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu neuen Züchtungsmethoden (PDF, 782,9 KB)
Kompaktinformation: "Neue Züchtungsmethoden - Pauschale Bewertung ist falsch" (PDF, 512,21 KB)
Compact information: "New Breeding Methods - Indiscriminate Classification Is Wrong" (PDF, 491,98 KB)
BDP-Positionspapier: "Landwirtschaft benötigt Fortschritt - Nutzung neuer Züchtungsmethoden muss möglich sein (PDF, 388,11 KB)

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