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Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V.

Saatgutverkehrskontrolle

Grundsätzlich darf nur Zertifiziertes Saat- oder Pflanzgut , also anerkanntes Saatgut, gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht werden. Eine Ausnahme bildet Gemüsesaatgut, das nicht als anerkanntes Saatgut in den Handel gebracht wird, sondern als Standardsaatgut. Doch auch dieses Standardsaatgut muss die hohen Qualitäts-anforderungen erfüllen. Die Saatgutverkehrskontrolle überwacht den Saatgutverkehr auf der Handelstufe, prüft die Saat- und Pflanzgutqualität sowie Verpackung, Kennzeichnung und Verschließung.
Außerdem werden von der Saatgutverkehrskontrolle regelmäßig Proben von Saatgutpartien an das Bundessortenamt versendet. Das Bundessortenamt führt dann einen so genannten Nachkontrollanbau durch. In diesem Nachkontrollanbau wird das Saat- oder Pflanzgut noch einmal auf Sortenreinheit und Sortenechtheit überprüft. Sind die gesetzlichen Anforderungen dabei nicht erfüllt, wird die Saatgutverkehrskontrolle aktiv, um den Auffälligkeiten nachzugehen und gegebenenfalls das Saatgut aus dem Verkehr zu ziehen.

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