Biopatente als sinnvolle Ergänzung zum Sortenschutz

Die moderne Pflanzenzüchtung nutzt zahlreiche Methoden der Biotechnologie. Pflanzenzüchter entwickeln dabei viele neuartige technische Züchtungsverfahren und machen Erfindungen. Solche Erfindungen können zum Beispiel aus der Natur isolierte Gene sein, deren konkrete Funktion identifiziert und beschrieben wird. Erfindungen sind meist nicht sortenspezifisch, sie können also in viele Sorten eingebracht werden. Weil der klassische Sortenschutz dann nicht greift, ist der Patentschutz notwendig. Die Pflanzenzüchter achten jedoch darauf, dass der Patentschutz den Sortenschutz nicht unterläuft. Durch die Umsetzung der europäischen Biopatentrichtlinie in das deutsche Patentrecht sind hierfür wirksame Regelungen getroffen worden. So wurde die Nachbaumöglichkeit für patentgeschütztes Pflanzenmaterial eingeführt. Außerdem wurde die Forschungsausnahme erweitert, so dass die Weiterzüchtung mit patentgeschützten Pflanzen ohne Zustimmung des Patentinhabers möglich ist. Damit nicht zu weitgehende Patente erteilt werden, müssen die Patentämter die Patentanmeldungen gründlich prüfen. Nur wenn die Patentfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, dürfen Patente erteilt werden. Die Gesellschaft für den Erwerb und die Verwertung von Schutzrechten (GVS) unterstützt die BDP-Mitglieder in Fragen rund um den Schutz des geistigen Eigentums.

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