Rücksendefrist der einmaligen Ausnahmeregelung für Auswinterungen endet am 30.06.2012
Bonn, den 11.06.2012. Die Rücksendefrist der einmaligen Ausnahmeregelung bei Abgabe und Erwerb von Konsumgetreide zu Saatzwecken aufgrund der enormen Auswinterung von Getreide im Winter 2011/2012 (http://www.stv-bonn.de/auswinterung) endet am 30.06.2012. Mehr (PDF, 79,91 KB)