BDP lehnt Verschärfung des Haftungsrechts im Bereich Saatgut ab
Konsequenzen für deutsche Pflanzenzüchter existenzbedrohend
Bonn, 18. März 2011. Der Bundesrat fordert in seiner heutigen Entschließung von der Bundesregierung eine Ausdehnung von Haftungsregelungen für das Einführen und Inverkehrbringen von konventionellem Saatgut. Danach sollen Züchtungsunternehmen oder Saatenhändler für GVO-Spuren in Saatgut haften, unabhängig davon, ob sie diese Einträge auch tatsächlich verursacht haben. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) lehnt eine solche unsachgemäße Verschärfung der bestehenden Regelungen entschieden ab. Mehr (PDF, 38,59 KB)