BDP begrüßt Zwischenentscheidung zum Tomatenpatent
Bonn, 9. November 2011. Die technische Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) sieht in der Frage der Patentierbarkeit von Pflanzen, die aus nicht-patentierbaren, im Wesentlichen biologischen Züchtungsverfahren hervorgehen, grundlegende Rechtsfragen berührt. Sie hat daher gestern in einer Zwischenentscheidung im sogenannten Schrumpeltomatenfall angekündigt, dass sie beabsichtigt, die Große Beschwerdekammer des EPA anzurufen. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) begrüßt diese Entscheidung . Mehr (PDF, 16,63 KB)