BDP begrüßt Entscheidung im »Brokkoli-Fall« Konventionelle Züchtungsverfahren sind nicht patentierbar
Bonn, 10. Dezember 2010. Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes hat ihre Entscheidung in den Fällen »Brokkoli und Tomate" veröffentlicht. Danach wurde bestätigt, dass es sich bei den beanspruchten Zuchtverfahren um im Wesentlichen biologische Verfahren handelt, die nicht patentierbar sind. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) begrüßt diese Grundsatzentscheidung ausdrücklich, nach der Züchtungsverfahren nicht patentierbar sind, wenn Sie auf Kreuzungsschritten beruhen, die das gesamte Genom umfassen. Mehr (PDF, 60,7 KB)