Durchsetzung der Züchterrechte
Der
Sortenschutz ist der Motor für Züchtungsfortschritt und dient dazu, die Erfindungen der Züchter durch den Schutz geistigen Eigentums abzusichern. Ziel des Schutzrechtes ist wie in vielen Bereichen, die sichere Refinanzierung der kostenintensiven Forschung und Entwicklung neuer
Sorten. Für die Wahrung dieser Rechte wurde eine gemeinsame Organisation der Züchtergemeinschaft gegründet: Die Saatgut Treuhandverwaltungs-GmbH (STV) setzt sich für den Schutz geistigen Eigentums im Auftrag von rund 50 Züchterhäusern ein.
- Die STV prüft im Auftrag der Sortenschutzinhaber die korrekte Abwicklung der Lizenzverträge zwischen dem Sortenschutzinhaber und den Saatgutproduktions- und Vertriebsunternehmen.
- Der An- und Verkauf von Konsumgetreide zu Saatgutzwecken verstößt gegen den Sortenschutz und die Rechte der Schutzinhaber. Der so genannte Schwarzmarkt im Saatguthandel verursacht wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe. Gerade kleine und mittelständische Züchtungsunternehmen leiden besonders unter den Verlusten. Die Züchter haben die STV damit beauftragt, den Schwarzmarkthandel einzudämmen und konsequent zu verfolgen.
- International ist der Schutz geistigen Eigentums für Pflanzensorten seit dem Jahr 1991 im UPOV-Abkommen geregelt. Die Nachbaugebühr wurde 1997 in Deutschland gesetzlich verankert. Der Nachbau von geschützten Sorten ist seitdem gebührenpflichtig. Die STV ist von den Züchtern zur Erhebung, Erfassung und Verrechnung des Nachbaus beauftragt.
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