Sortenschutz treibt Innovationen anDer Schutz geistigen Eigentums treibt den Fortschritt in der Pflanzenzüchtung an. Um neue Sorten erfolgreich zu vermarkten und gleichzeitig Zukunftsinvestitionen abzusichern, beantragen die Züchter für die neuen Sorten deutschen oder europäischen Sortenschutz. Dieser schützt das geistige Eigentum an der in langjähriger Arbeit gezüchteten Sorte und schafft Anreize für weitere Investitionen in Forschung und Entwicklung. Züchter beantragen den Sortenschutz bei allen Kulturen. Die Kosten für die Entwicklung innovativer Sorten werden in der Regel beim Kauf über eine im Saatgutpreis enthaltene Lizenzgebühr gedeckt. Bei einigen Kulturarten, beispielsweise Kartoffeln und Getreide, pflanzen und säen viele Landwirte auf ihren Betrieben einen Teil der Ernte wieder aus, um von den genetischen Eigenschaften der neuen Sorte nochmals zu profitieren. Aus geringen Mengen gekauften Saatguts gewinnen sie Nachbausaatgut. Der Züchter erhält dadurch beim Saatgutverkauf nur einmalig eine geringe Gebühr, die die geleisteten Investitionen zur Entwicklung dieser Sorte alleine nicht deckt. Daher ist gesetzlich geregelt, dass Landwirte, die eine geschützte Sorte nachbauen, die Züchtungsleistung mit 50 Prozent der Z-Lizenzgebühr an den Sortenschutzinhaber entrichten müssen. Eine Überischt über die Z-Lizenzgebühren und Nachbaugebühren je Kulturart finden Sie hier. Viele Landwirte akzeptieren dies und entrichten die Nachbaugebühr. Andere Landwirte entziehen sich ihrer Pflicht und profitieren von der Züchtungsleistung, ohne den Züchter dafür zu entlohnen. Der Sortenschutz beruht auf den Grundsätzen des internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV), das im EU-Recht sowie im nationalen Recht verankert ist und in vielen Staaten erfolgreich umgesetzt wird. | ||
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