Kleiner Beitrag mit großer Wirkung

Die Investitionen der Pflanzenzüchtung in die Forschung und Entwicklung müssen abgesichert sein. Die Rechtsgrundlage für die Refinanzierung der Züchtungsaufwendungen ist im Sortenschutzrecht festgeschrieben. Die Erhebung der Nachbaugebühren ruht auf diesem Schutzrecht für eine Sorte, erteilt durch das Bundessortenamt oder das Gemeinschaftliche Sortenamt.
Alle geschützten Sorten sind aus dem Blatt für Sortenwesen - Amtsblatt des Bundessortenamtes - und dem Amtsblatt des Gemeinschaftlichen Sortenamtes ersichtlich.
Auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften legen die Züchter eine Lizenz für ihre Sorte fest. Die Nachbaugebühr liegt bei 50 Prozent der Z-Lizenzgebühr. Eine Übersicht über die Lizenz- und Nachbaugebühren für die einzelnen Sorten finden Sie in der Vertragssortenliste, die nach Kulturarten sortiert ist.

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