Gerechtes Gebührensystem für den Züchtungsfortschritt![]() Der Weg für eine erfolgreiche Landwirtschaft und eine leistungsstarke Pflanzenzüchtung führt über Z-Saatgut und über ein flächendeckendes System zur Erhebung der Nachbaugebühren. Nachbaugebühren sichern Landwirten Fortschritt im Ackerbau und Züchtern die Möglichkeit, Zukunftsinvestitionen zu tätigen. Nachbaugebühren stehen den meist mittelständischen Kartoffel- und Getreidezüchtern zu, deren Sorten nachgebaut wurden und fließen nahezu eins zu eins an diese zurück. Nachbaugebühren sind auf der Grundlage der 1994 erlassenen EU-Sortenschutzverordnung und dem deutschen Sortenschutzrecht vorgeschrieben. Die Nachbaugebühr beträgt 50 Prozent der Lizenzgebühr. Zur Erhebung, Erfassung und Verrechnung des Nachbaus ist die Saatgut Treuhandverwaltungs-GmbH (STV) von den Züchtern beauftragt. Alle geschützten Sorten sind aus dem Blatt für Sortenwesen - Amtsblatt des Bundessortenamtes - und dem Amtsblatt des Gemeinschaftlichen Sortenamtes ersichtlich. In der Vertragssortenliste sind die Z-Lizenz- und Nachbaugebühren ersichtlich. Vertragssortenliste 2009/2010 (PDF, 919,46 KB) Vertragssortenliste 2008/2009 (PDF, 974,34 KB) Vertragssortenliste 2007/2008 (PDF, 939,76 KB) Vertragssortenlisten 2006/2007 (PDF, 959,54 KB) | Zum Betrachten von PDF-Dokumenten benötigen Sie den Acrobat Reader, den Sie bei Adobe kostenlos herunterladen können. | |
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